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   LG Hamburg, 16.11.2021 - 309 S 79/19   

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LG Hamburg, 16.11.2021 - 309 S 79/19 (https://dejure.org/2021,70720)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2021 - 309 S 79/19 (https://dejure.org/2021,70720)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2021 - 309 S 79/19 (https://dejure.org/2021,70720)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.2021 - III ZR 125/19

    Online-Partnervermittlungsvertrag: Vergütungsanspruch durchsetzbar

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2021 - 309 S 79/19
    Dies wäre ggf. anders zu beurteilen, wenn die Kammer ihre Entscheidung als einzige tragende Erwägung auf die Qualifizierung von Online-Partnervermittlungen als Dienste höherer Art im Sinne von § 627 BGB gestützt hätte, weil der BGH diese Frage in seinem Urteil vom 17.06.2021 - III ZR 125/19 ausdrücklich offen gelassen hat.
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 163/05

    Unwirksamkeit zweier für sich genommen unbedenklicher Formularklauseln;

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2021 - 309 S 79/19
    Bei der Gesamtwürdigung der Interessen der Parteien im Rahmen des § 307 BGB wendet die Kammer höchstrichterliche Grundsätze zur Prüfung der Unangemessenheit von AGB-Klauseln (BGH, Urteil vom 15.04.2010 - Xa ZR 89/09, zitiert nach juris) und zum sog. "Summierungseffekt" (BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 163/05, zitiert nach juris) in einem konkreten Einzelfall an.
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische

    Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2021 - 309 S 79/19
    Bei der Gesamtwürdigung der Interessen der Parteien im Rahmen des § 307 BGB wendet die Kammer höchstrichterliche Grundsätze zur Prüfung der Unangemessenheit von AGB-Klauseln (BGH, Urteil vom 15.04.2010 - Xa ZR 89/09, zitiert nach juris) und zum sog. "Summierungseffekt" (BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 163/05, zitiert nach juris) in einem konkreten Einzelfall an.
  • LG Hamburg, 16.02.2022 - 317 S 26/21

    Rückzahlung des Entgelts aus einem Partnervermittlungsvertrag

    Unabhängig davon benachteiligen die Klauseln in Ziff. 5.2 und 5.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten die Klägerin auch gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben unbillig und sind daher gem. § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden (so auch LG Hamburg, Beschluss vom 30.09.2021 - 309 S 79/19).
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